Noch immer kommen neue Details in der aktuellen Amigo-Affäre des Landtags ans Licht.
Beispielhaft ist der Fall des CSU-Landtagsabgeordneten Otmar Bernhard, der auch Bestandteil des aktuellen Rechnungshofberichts ist. Nach den geltenden Regeln ist es zwar zulässig, Gelder an seine eigene Anwaltskanzlei zu geben um damit eine Sekretärin zu bezahlen, die Herrn Bernhard bei seiner Landtagstätigkeit unterstützt. Moralisch und ethisch ist es allerdings mehr als anrüchig, die eigene Firma damit mit zu finanzieren. In anderen Parlamenten ist so etwas schon lange Geschichte: Nach den Regeln des europäischen Parlaments z.B. ist so etwas nicht zulässig und wird ausdrücklich von der Erstattung ausgenommen.
Es wird Zeit, dass Herr Bernhard am 15.09.2013 bei der Landtagswahl in Rente geschickt wird, damit er am 6.10.2013 zum 67igsten Geburtstag seine Pension genießen kann. Ich übernehme da gerne den Generationenwechsel, denn am 6.10.2013 werde ich 34 Jahre alt und kann etwas zum Entfilzen im Landtag beitragen.
Ein Beitrag von Alexander Kohler, Direktkandidat aus Pasing für den Landtag.