Die Grünen spekulieren riskant, wenn Sie annehmen im bayrischen Landtag ab 2013 mitregieren zu können. So behaupten die Grünen, die eigentliche Entscheidung über Studiengebühren findet bei der bayrischen Landtagswahl 2013 statt.
Gleichzeitig erklären Sie das Volksbegehren gegen Studiengebühren für unzulässig, da es in den bayrischen Haushalt eingreifen würde und somit Art. 73 der bayrischen Verfassung widerpreche.
Dies ist jedoch nicht der Fall, denn das Volksbegehren der Piratenpartei bezieht sich auf eine Änderung des Art. 71 des bayrischen Hochschulgesetzes, das festlegt, Studiengebühren zu erheben.
Quellen:
Artikel 71 des bayrischen Hochschulgesetzes