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Piraten planen Popularklage

Angestoßen von der sogenannten Beschäftigungsaffäre im Bayerischen Landtag und den neuesten Enthüllungen des Parteikritikers Hans Herbert von Arnim strebt die Piratenpartei eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) an. Der VfGH soll klären, inwieweit Abgeordnete die bayerische Verfassung verletzt haben, konkret: das Bayerische Fraktionsgesetz (BayFraktG) und das Bayerische Abgeordnetengesetz (BayAbgG).

Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof

Mit Blick auf von Arnims Recherchen soll unter anderem geprüft werden, ob es Anhaltspunkte für eine versteckte Parteienfinanzierung gibt. Nach Ansicht der Piratenpartei sind die Bewilligung der Fraktionsmittel im Haushaltsplan, die Anhebung der Diäten und die Kostenpauschalen so intransparent, dass eine Kontrolle oder Begrenzung kaum möglich ist. Darüber hinaus verstoße die Doppelalimentierung von Staatsministern gegen das Grundprinzip der Gewaltenteilung. Die PIRATEN bündeln mit ihrer Klage die vielfältig artikulierte und möglicherweise gerechtfertigte Kritik.

Mehr dazu auf einer Pressekonfernz:

Freitag 30.08.2013 (11:00)
Presseclub München
Podiumsteilnehmer sind folgende Kandidaten der Piratenpartei: Alexander Bock (Bund), Roland Jungnickel (Land), Anna Lang (Land) und Martin Liebe (Land).

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