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Zeigt Rückgrat statt Kreuz!

Klage gegen Kreuzerlass: Mitstreiter gesucht!

Der Bund für Geistesfreiheit klagt zusammen mit der Giordano Bruno Stiftung und dem Bayerischen Freidenkerverband gegen den Erlass des Kabinetts Söder, in Bayerns Amtsstuben ein Kreuz im Eingangsbereich aufhängen zu lassen.

Seit Juni sind alle bayrischen Behörden durch einen Beschluss des Landeskabinetts verpflichtet, in ihren Eingangsbereichen deutlich wahrnehmbar Kreuze anzubringen. Laut Ministerpräsident Markus Söder sei das Kreuz allerdings „nicht ein Zeichen einer Religion, sondern für die geschichtlich-kulturelle Identität und Prägung Bayerns“.

Ich bin selbst in Bayern aufgewachsen, und erkenne durchaus die prägende Wirkung, die dieses Symbol bzw. die zugehörige Religion auf das Leben in Bayern hat. Doch war und ist auch für mich das Kreuz immer in erster Linie ein religiöses Symbol.
Selbst von Vertretern der katholischen Kirche ist laute Kritik und Unverständnis zu diesem Missbrauch eines religiösen Zeichens zu vernehmen.

Auch wir als Piraten erkennen darin eindeutig eine Instrumentalisierung eines religiösen Symbols für rein politische Zwecke. Das Kreuz dient hier primär als spaltendes Mittel, um sich von „den anderen“ – hauptsächlich Muslimen – abzugrenzen.

Der Bund für Geistesfreiheit (BfG) möchte zusammen mit den Mitstreitern vor Gericht klären lassen, ob in einem demokratischen Rechtsstaat, in dessen Grundgesetz die staatliche Neutralität in Glaubensdingen fest geschrieben steht, die Anbringung eines Glaubenssymbols in öffentlichen Gebäuden, die alle Bürger betrifft, von einer einzelnen Landesregierung angeordnet werden darf.

Neben den genannten klagenden Organisationen wäre es für den juristischen Erfolg sehr wünschenswert, wenn insbesondere betroffene Privatpersonen sich dieser Klage zusätzlich persönlich anschließen. Also beispielsweise Eltern von Kindern, die im Eingangsbereich einer Schule ein Kreuz an der Wand vorfinden und das nicht in Ordnung finden. Oder aber Angestellte im öffentlichen Dienst, deren Weg zum täglichen Arbeitsplatz nunmehr an einem Kreuz vorbeiführt. Oder Steuerzahler/innen, die beim Termin im Finanzamt am Kreuz im Eingangsbereich vorbei gehen müssen. Oder anders Betroffene, die unsere Ansicht teilen, dass dieses Glaubenssymbol in öffentlichen Gebäuden nichts zu suchen hat.

Alle, die sich für die Mitwirkung als Kläger/in interessieren mögen sich bitte schnellstmöglich beim Bund für Geistesfreiheit bzw. bei Assunta Tammelleo melden:

Bund für Geistesfreiheit München
Georgenstraße 84
80799 München
0177 – 72 62 727
a.tammelleo@bfg-muenchen.de

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