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Die Vorratsdatenspeicherung wird am Freitag beschlossen

Diesen Freitag soll nach dem Willen der Großen Koalition die Vorratsdatenspeicherung im Bundestag beschlossen werden, wenn auch unter anderem Namen. Dabei wurde die Vorratsdatenspeicherung in der Vergangenheit vom Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof bereits als grundgesetzwidrig und unvereinbar mit der EU-Grundrechte-Charta befunden.

Beim aktuellen Entwurf müssen Zugangsanbieter die Verbindungsdaten ihrer Kunden für zehn Wochen, die Standortdaten für vier Wochen speichern.

Begründet wird die Einführung der Vorratsdatenspeicherung mit den üblichen Argumenten: Die Polizei benötigt sie, um effektiv schwere Verbrechen verfolgen zu können. Dabei zeigen alle Erfahrungen von Ländern, in denen die Vorratsdatenspeicherung bereits eingesetzt wird, dass sie keine Effekte auf die Aufklärungsquote von Verbrechen hat.

Die Vorratsdatenspeicherung kommt einer Totalüberwachung der Bevölkerung gleich. Wer überwacht wird, verändert sein Verhalten und passt sich an, um nicht aufzufallen, wie Studien seit den 1970er Jahren bewiesen haben. Die Gesellschaft wird dadurch ohne Not unfreier

Gleichzeitig verstößt die Vorratsdatenspeicherung zu einer Umkehr der Unschuldsvermutung: Grundsätzlich ist dann jeder Bürger verdächtig, bis die gespeicherten Daten ihn entlasten. Das widerspricht den Grundsätzen eines Rechtsstaats.

Außerdem enthält der Gesetzentwurf mit einem Passus gegen Datenhehlerei noch einen Angriff auf die Pressefreiheit, weil er den Umgang mit Daten von Whistleblowern zu einem mutmaßlichen Verbrechen hochstuft. Dabei beschränkt sich der Schutz nicht auf hochsensible Daten. Für den Ankauf von Steuer-CDs durch Finanzämter sind Ausnahmen vorgesehen, damit diese uns Bürger noch stärker überwachen können.

Auf die Telekommunikationsfirmen kommen gewaltige Speichermengen zu, da bei den Verbindungsdaten neben der IP-Adresse auch „zugewiesene Benutzerkennungen“ wie Port-Nummern gespeichert werden. Diese Kosten werden die Zugangsanbieter vermutlich an die Kunden weitergeben.

All das spricht gegen die Vorratsdatenspeicherung. Trotzdem wird sie vermutlich diese Woche mit einer überragenden Mehrheit von der Großen Koalition durch den Bundestag gewunken. Die Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen sind schon vorbereitet.

  1. CSU und Vorratsdatenspeicherung kann man abwählen

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