Im Personalausschuss vom vergangenen Mittwoch haben wir uns mit der Verwendung von Zeitarbeitnehmern bei der Stadt beschäftigt. Bis zum 31.7.2015 waren bei der Landeshauptstadt 145 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Zeitarbeitsverträgen nach dem Arbeitnehmer-Überlassungs-Gesetz (AÜG) beschäftigt. Im Jahr 2014 waren dies insgesamt 263 Arbeitskräfte. Nur in speziell begründeten Ausnahmefällen können diese Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen beschäftigt werden. Im Zweifel entscheidet nicht das Referat über die Anstellung nach dem AÜG, sondern der Stadtrat. Bei über 30.000 Beschäftigten im Eigenbetrieb der Stadt ist dies eine sehr geringe Anzahl von Arbeitskräften. Zum Einsatz kommen diese im Fall der Krankheitsvertretung, bei befristeten Tätigkeiten oder bei großer Eile. Vorrang hat aber immer die Festanstellung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. U.a. auch deshalb, da die Kosten für einen Leiharbeiter in der Regel um ca. 30 Prozent höher liegen, als für einen festangestellten Mitarbeiter. Am häufigsten werden die Leiharbeitskräfte im EDV-Bereich eingesetzt.
Euer Thomas