Blog

Lernmittelfreiheit ist mehr als nur kostenloses Ausleihen von Schulbüchern

(von l. nach r.) Stadträtin Gabriele Neff, die Klassenlehrerin Frau Brückner, Stadtrat Thomas Ranft und Schulleiterin Petra Riedel-Prizonius

Diese Woche hat unser Stadtrat Thomas Ranft Liederbücher der Musikpiraten an die Icho-Mittelschule in München übergeben. Das Besondere daran: Weil die Lieder gemeinfrei sind und auch die Noten von Freiwilligen gesetzt wurden, können sie kostenlos beliebig kopiert werden, ohne dass dafür GEMA-Gebühren fällig werden.

Leider ist es so, dass Lehrer nicht auswählen können, mit welchem Lernmaterial sie im Unterricht arbeiten möchten: Schulbücher dürfen nicht kostenlos kopiert werden, weil sie urheberrechtlich geschützt sind. Dadurch ergibt sich, dass de facto an einer Schule für ein Fach ein Buch je Jahrgangsstufe vorhanden ist und es keine Auswahl für den Lehrer gibt.

Weil es auch eine Reihe von Lehrern gibt, die mit dem vorhandenen Lernmaterial unzufrieden sind, erstellen sie selbst welches. Manche stellen dieses auch kostenlos zur Verfügung, damit nicht jeder das Rad neu erfinden muss.

Bei Software ist es längt ein großer Geschäftszweig: 2/3 der Websites im Internet werden mit freier Software betrieben. Diese wird nicht von Freiwilligen erstellt, sondern auch große Firmen beteiligen sich an der Entwicklung, weil sie durch die Beteiligung an freier Software große Vorteile sehen.

Sie sind dann nicht mehr von einem Lieferanten abhängig, der vielleicht nicht genau das anbieten kann, was sie als Kunden gerne kaufen würden, sondern können sie auf ihre eigenen Bedürfnisse anpassen. Sie müssen auch nicht darauf vertrauen, dass die Software auch keine Hintertüren eingebaut hat, sondern können den Programmcode direkt überprüfen.

Was allerdings Software von Schulbüchern unterscheidet, ist ein wesentlicher Punkt: Lernmaterialien an Schulen müssen vom Kultusministerium zugelassen werden. Durch die Ausgestaltung des Zulassungsverfahrens hat sich ein Oligopol herausgebildet: 90% der verkauften Schulbücher entfällt dabei auf drei Verlage.

Freiheit muss auch in Lernmittelfreiheit mehr bedeuten als nur kostenloses Verleihen von Schulbüchern. Sie muss auch die Freiheiten beinhalten, die Inhalte kopieren zu dürfen, sie verändern zu dürfen und sie in veränderter Form wieder veröffentlichen zu dürfen.

Genauso wie bei freier Software: Frei nicht im Sinne von Freibier, sondern im Sinne von Freiheit.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert