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Mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum – Symbol- statt Sicherheitspolitik

Ein Kommentar von Thomas Mayer, Kandidat auf der Landesliste zur Bundestagswahl.

Der bayerische Innenminister Herrmann hat einmal mehr einen Ausbau der Videoüberwachung in Bayern angekündigt. Speziell die S-Bahnhöfe und ÖPNV-Fahrzeuge sollen alle mit Kameras ausgestattet werden.

Es ist aber seit Jahren bekannt, dass Videoüberwachung keine Kriminalität verhindert, sondern sie höchstens verdrängt. Das hat sich gezeigt, als 2008 für den Orleansplatz die Videoüberwachung beschlossen wurde: Die Drogenszene hat sich verlagert, u.a. zum Sendlinger-Tor-Platz. Die Lösung dafür? Auch der wird seit 2010 videoüberwacht.

Mittlerweile wird von einem Kriminalitätsschwerpunkt am Hauptbahnhof gesprochen. Dort müssen allerdings keine Kameras aufgestellt werden, um die Kriminalität zu bekämpfen, sie sind schon vorhanden. Also zeigt sich hier ganz konkret, dass Videoüberwachung keine Verbrechen verhindert.

In der sichersten Großstadt Deutschlands stellt sich die Frage, ob es überhaupt möglich ist, mit einer flächendeckenden Videoüberwachung Verbrechen zu verhindern, schließlich muss nach dem Bundesdatenschutzgesetz auch jemand direkt die Bilder ansehen, eine anlasslose Speicherung ist nicht erlaubt. Wenn aber ein Polizist sich den ganzen Tag Bilder von öffentlichen Räumen ansehen muss, fehlt er auf der Straße als Streifenbeamter, wo er direkt eingreifen könnte.

Trotz der objektiv hohen Sicherheit schürt Joachim Herrmann Angst, vermutlich weil er als Law-and-Order-Politiker und harter Hund im Herbst in den Bundestag einziehen will.

Wer jetzt glaubt, dass man die Videoüberwachung versuchsweise ausbauen müsse, um messbare Zahlen zu bekommen, kann genauso gut auf andere Städte schauen: In London wird seit den 1980er Jahren die Videoüberwachung ständig ausgebaut und sie ist seit Jahrzehnten flächendeckend vorhanden. Deshalb ist London nicht eine der sichersten Städte der Welt, Straßenkriminalität findet dort auch überproportional statt.

Wenn sich Joachim Herrmann für Recht und Gesetz einsetzen will, kann er die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes durchsetzen, speziell §6b (2). Dort wird vorgeschrieben, dass die Überwachung und die überwachende Stelle durch geeignete Maßnahmen kenntlich zu machen sind. Das wäre ein Anfang.

Und was macht die glorreiche bayerische SPD? Anstatt auf all das hinzuweisen, hat der Landtagsfraktionschef Rinderspacher nur zu kritisieren, dass seit der letzten Ankündigung von Herrmann im Jahr 2013 nicht mehr S-Bahnhöfe mit Kameras ausgerüstet worden. Es ist ein Elend mit diesen Sicherheitsesoterikern.

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