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Das Urheberrecht ist kaputt: Residenztheater und 10 Jahre Youtube

cc-by Andreas Praefcke

Frank Castorf hat sich etwas getraut: Er hat „Baal“ von Bertolt Brecht am Residenztheater etwas unkonventionell inszeniert. Der Suhrkamp-Verlag tritt als Vertreter der Erben von Brecht auf und schafft es, diese Inszenierung mit Hinweis auf das Urheberrecht absetzen zu lassen. Absurd? Ja, aber mit System.

Die neue Inszenierung des Stücks „Baal“ am Münchener Residenztheater ist unkonventionell gestaltet worden: Castorf hat neben dem Text von Brecht auch Versatzstücke anderer Texte in die Inszenierung eingebaut, u.a. von Arthur Rimbaud und Szenen aus dem Film „Apocalypse Now“ von Francis Ford Coppola. Für die Aufführung des Stücks hat das Residenztheater die Aufführungsrechte beim Suhrkamp-Verlag erworben.
Allerdings ist der Verlag nicht mit den Änderungen zufrieden und spricht davon, dass „die Werkeinheit […] aufgelöst“ wird. Mit einem Verweis auf das Urheberrecht wollte der Suhrkamp-Verlag dann die Aufführung der Inszenierung verbieten lassen. Man hat sich jetzt vor dem Landgericht auf einen Vergleich geeinigt, der noch zwei Aufführungen erlaubt: Eine am Residenztheater selbst und eine beim Berliner Theatertreffen.

Leider kam es nicht zu einer Hauptverhandlung, denn es hätte interessante rechtliche Fragen zu klären gegeben: Ist der Suhrkamp-Verlag überhaupt Inhaber der Bühnen- und Aufführungsrechte oder beschränken sie sich auf die schriftliche Verwertung des Stücks? Kann der Inhaber von Aufführungsrechten Einfluss auf die Inszenierung eines Theaterstücks nehmen oder muss er es hinnehmen, wenn ein Regisseur Änderungen am Stück vornimmt? Auch wenn diese vielleicht nicht im Sinne des Rechteinhabers sind?

In einer Hauptverhandlung hätte sich nämlich gezeigt, wie das Urheberrecht die künstlerische Freiheit einschränkt und weshalb im Sinne der Kunstfreiheit eine Reform des Urheberrechts dringend notwendig ist. Die Praxis, dass bestehende Werke in einem neuen Kontext gestellt werden, ist nämlich heutzutage gang und gäbe.

Bei Youtube, das neulich seinen 10. Geburtstag hatte, zeigt sich Ähnliches: Kritische Videos werden mit Verweis auf das Urheberrecht gelöscht, ein bekannter Fall ist das Werbe-Video von Scientology mit Tom Cruise, das bei Youtube gesperrt wurde. In der Folge hat sich Anonymous gegründet und die ersten Demonstrationen gegen Scientology durchgeführt.

Dass Urheberrechte nicht immer durchschaubar sind, zeigt das Video „Geh zur Wahl“ der IG Metall von 2013. Sie haben Versatzstücke aus anderen Videos bei Youtube verwendet, um daraus eine lustige Collage zu gestalten. Das einzige Problem dabei: Die Rechte für die Verwendung der Videos wurden nicht eingeholt. Die IG Metall zeigt dabei, dass sie das Urheberrecht nicht verstanden hat.

Vermeintliche Urheberrechte werden bei Youtube auch gerne in Anspruch genommen: Vergangene Woche wurde auf Youtube ein Video mit Katzenschnurren gesperrt, weil die Plattenfirma EMI in das System zur Urheberrechtserkennung bei Youtube eine Signatur eingespielt hat, die auch auf dieses Katzenvideo zutraf.

Wenn aber kritische Stimmen mit Verweis auf das Urheberrecht mundtot gemacht werden können, wenn selbst Organisationen mit einer eigenen Rechtsabteilung das Urheberrecht nicht mehr verstehen und wenn Inhalte aufgrund eines vorauseilenden Gehorsams gegenüber Verwertern von Urheberrechten gesperrt werden, dann ist das Urheberrecht kaputt.

Wie schon gesagt: Ein Urteil in der Sache Suhrkamp gegen Residenztheater wäre interessant gewesen, um zu zeigen, wie das Urheberrecht die Kunstfreiheit unnötig einschränkt, wie bestimmte Rechte als gegeben gesehen werden und wie kaputt das Urheberrecht ist.

Ach ja: Die erwähnten Videos findet Ihr natürlich bei Youtube.

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